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JobTicket: Informationen für Arbeitgeber

Das JobTicket ist ein vergünstigtes ÖPNV-Jahresabo für Ihre Beschäftigten. JobTicket-Inhabern steht der gesamte öffentliche Nahverkehr mit Bus und Bahn in einem ausgewählten Bereich des WestfalenTarifs zur Verfügung. Auch kleine Unternehmen können mitmachen. Es müssen lediglich fünf JobTickets pro Unternehmen abgenommen werden.  

Das JobTicket kann für den Weg zur Arbeit genutzt werden und gilt darüber hinaus auch in der Freizeit. Nach 19.00 Uhr und am Wochenende fahren zusätzlich entweder ein Fahrrad oder ein weiterer Erwachsener und bis zu drei Kinder unter 15 Jahren kostenlos mit.  

Als Arbeitgeber können Sie zwischen zwei Modellen wählen: mit und ohne Ihre finanzielle Beteiligung. Zuschüsse zum ÖPNV sind seit 2019 steuerfrei – Fragen Sie Ihre Steuerberatung.

Gute Gründe für ein JobTicket

  • Bieten Sie Ihren Mitarbeitenden einen Benefit und verbessern Sie Ihre Attraktivität bei der Personalgewinnung.
  • Beteiligen Sie sich aktiv am Umwelt- und Klimaschutz und leisten einen Beitrag zur CO2 Reduktion.
  • Erhöhen Sie die Zufriedenheit Ihrer Beschäftigten.
  • Verringern Sie das Unfallrisiko Ihrer Mitarbeitenden auf ihrem Arbeitsweg.
  • Gewinnen Sie Menschen ohne Pkw und Führerschein als Mitarbeiter.
  • Zeigen Sie soziales Engagement und schärfen Sie Ihr Image in der Öffentlichkeit.
  • Sparen Sie Kosten für den Bau und den Unterhalt von Parkplätzen.

JobTicket-Modelle

Es gibt zwei JobTicketmodelle: „mit“ und „ohne“ Arbeitgeberbeteiligung. Ein Wechsel zwischen den beiden Modellen ist jährlich möglich. Die Mindestabnahmemenge beträgt in beiden Modellen 5 JobtTickets.  

JobTicket mit Arbeitgeberbeteiligung.  

Beteiligen Sie sich als Arbeitgeber mit mindestes 16 Euro pro JobTicket, dann gewährt die RVM einen zusätzlichen Rabatt von 9 Euro. Zusammen ergibt sich ein Preisvorteil von 25 Euro für Ihre Mitarbeitenden.  

Brutto gleich Netto. Der Arbeitgeberzuschuss ist für Beschäftigte steuer- und sozialabgabenfrei.  

JobTicket ohne Arbeitgeberbeteiligung.  

Die Beschäftigten sind mit dem JobTicket günstiger unterwegs als mit den normalen AboTickets.  

Preisbeispiel  

Die folgenden Beispiele zeigen, welche Ersparnis mindestens für die Beschäftigten mit einem JobTicket auf dem täglichen Weg vom Wohnort zur Arbeitsstätte erzielt werden kann.  

JobTicket für eine Stadt: Preisstufe A
Ohne Arbeitgeberbeteiligung: 39,00 Euro
Mit Arbeitgeberbeteiligung: 14,00 Euro  

JobTicket für einen Kreis: Preisstufe B
Ohne Arbeitgeberbeteiligung: 69,00 Euro
Mit Arbeitgeberbeteiligung: 44,00 Euro  

JobTicket für zwei Kreise: Preisstufe C
Ohne Arbeitgeberbeteiligung: 89,00 Euro
Mit Arbeitgeberbeteiligung: 64,00 Euro

So ist der Tarif aufgebaut

Beim JobTicket ist die Preisfindung ganz einfach: Die Preisstufe ergibt sich aus der Anzahl der Geltungsgebiete, in denen man das JobTicket nutzen möchte. Für viele Pendler sind dafür der Wohnort und der Arbeitsort ausschlaggebend. Das Geltungsgebiet kann innerhalb des WestfalenTarifs frei gewählt werden und unterschiedlich groß sein.

Weiterer Vorteil: Die Preise bleiben bis zum 1. August 2024 stabil!

Geltungsbereich: Für eine Stadt
Beispiel: Stadtlohn

Ohne Arbeitgeberbeteiligung: 39 Euro pro Monat
Mit Arbeitgeberbeteiligung und Rabatt der RVM: 14 Euro pro Monat

Arbeitgeberbeteiligung: mindestens 16 Euro pro Monat
Zusätzlicher Rabatt der RVM: 9 Euro pro Monat

Geltungsbereich: Für einen Kreis im Münsterland
Beispiel: Kreis Borken

Ohne Arbeitgeberbeteiligung: 69 Euro pro Monat
Mit Arbeitgeberbeteiligung und Rabatt der RVM: 44 Euro pro Monat

Arbeitgeberbeteiligung: mindestens 16 Euro pro Monat
Zusätzlicher Rabatt der RVM: 9 Euro pro Monat


 

Geltungsbereich: zwei benachbarte Städte / Gemeinden in verschiedenen Kreisen
Beispiel: Schöppingen und Horstmar

Ohne Arbeitgeberbeteiligung: 69 Euro pro Monat
Mit Arbeitgeberbeteiligung und Rabatt der RVM: 44 Euro pro Monat

Arbeitgeberbeteiligung: mindestens 16 Euro pro Monat
Zusätzlicher Rabatt der RVM: 9 Euro pro Monat


 

Geltungsbereich: eine kreisfreie Stadt und eine angrenzende Stadt / Gemeinde
Beispiel: Everswinkel + Münster

Ohne Arbeitgeberbeteiligung: 69 Euro pro Monat
Mit Arbeitgeberbeteiligung und Rabatt der RVM: 44 Euro pro Monat

Arbeitgeberbeteiligung: mindestens 16 Euro pro Monat
Zusätzlicher Rabatt der RVM: 9 Euro pro Monat

Geltungsbereich: Für zwei Kreise
Beispiel: Kreis Borken + Kreis Coesfeld

Ohne Arbeitgeberbeteiligung: 89 Euro pro Monat

Mit Arbeitgeberbeteiligung und Rabatt der RVM: 64 Euro pro Monat
Arbeitgeberbeteiligung: mindestens 16 Euro pro Monat

Zusätzlicher Rabatt der RVM: 9 Euro pro Monat

Geltungsbereich: Vier Kreise
Beispiel: Kreis Borken + Kreis Coesfeld + Kreis Steinfurt + Münster

Ohne Arbeitgeberbeteiligung: 109 Euro pro Monat
Mit Arbeitgeberbeteiligung und Rabatt der RVM: 84 Euro pro Monat

Arbeitgeberbeteiligung: mindestens 16 Euro pro Monat
Zusätzlicher Rabatt der RVM: 9 Euro pro Monat

Geltungsbereich: Netz Westfalen

Ohne Arbeitgeberbeteiligung: 129 Euro pro Monat
Mit Arbeitgeberbeteiligung und Rabatt der RVM: 104 Euro pro Monat

Arbeitgeberbeteiligung: mindestens 16 Euro pro Monat
Zusätzlicher Rabatt der RVM: 9 Euro pro Monat

Ihr Weg zum JobTicket: Rahmenvertrag und Bestellung

Bevor Beschäftigte das JobTicket nutzen können, schließen Sie als Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit der RVM ab. Danach kann das JobTicket bestellt werden.

Rahmenvertrag

Der Rahmenvertrag zum JobTicket steht allen Arbeitgebern offen, egal ob Unternehmen, Verwaltung, Behörde oder Institution. Der Abschluss ist bereits ab fünf JobTickets im Unternehmen möglich. Bestehende oder neu abgeschlossene AzubiAbos können dazu angerechnet werden. Im Rahmenvertrag wird unter anderem festgelegt, in welcher Höhe Sie als Arbeitgeber die JobTickets Ihrer Beschäftigten monatlich finanziell fördern.

JobTicket bestellen 

Nachdem ein Rahmenvertrag zwischen Ihrem Unternehmen und der RVM geschlossen wurde, werden Ihnen JobTicket-Anträge für Ihre Beschäftigten zur Verfügung gestellt. Die ausgefüllten Anträge leiten Sie an die RVM weiter. Alternativ ist es auch möglich, dass Sie der RVM die Bestellung anhand einer Excel-Liste per Mail zusenden.

Das JobTicket wird als gedrucktes Ticket ausgegeben. Der Versand der gedruckten JobTickets erfolgt an Ihr Unternehmen. Sie geben die Tickets an Ihre Beschäftigen weiter. Perspektivisch wird das JobTicket als eTicket in der BuBiM App zur Verfügung stehen.

Sie haben noch Fragen zum JobTicket?

Lassen Sie sich durch uns beraten. Nutzen Sie dafür gerne unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mai an jobticket@rvm-online.de.

Benötigen Sie sofort eine schnelle Auskunft, dann melden Sie sich über unsere Hotline unter 0 23 07 / 940 32 80. Unsere JobTicket-Experten helfen Ihnen gerne weiter.

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