FAQ zum JobTicket

FAQ - JobTicket

Ja, Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass das Deutschlandticket auch als rabattiertes JobTicket für 40,60 Euro erhältlich ist.

Das JobTicket ist ausschließlich über den Arbeitgeber erhältlich. Es wird nicht im freien Verkauf angeboten. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Arbeitgeber.

Um das rabattierte JobTicket zu bekommen, muss sich der Arbeitgeber mit einem Kostenzuschuss beteiligen. Der Kostenzuschuss für den Arbeitgeber liegt bei mindestens 25 Prozent. Nur dann wird eine weitere Rabattierung von 5 Prozent durch das Verkehrsunternehmen gewährt. Arbeitnehmer sparen also mindestens 30 Prozent auf den Ticketpreis des Deutschlandtickets. Damit verbleibt ein monatlicher Preis von 40,60 Euro.

Ja, neben dem Deutschlandticket als JobTicket bleiben die JobTicket-Angebote des WestfalenTarifs bestehen. Dort gibt es bspw. das JobTicket in der Preisstufe A (gültig für eine beliebige Stadt) für 39,00 Euro im Monat oder der Preisstufe B (gültig für einen beliebigen Kreis) für 69,00 Euro im Monat. Diese Modelle sind auch ohne einen Arbeitgeberzuschuss erhältlich und beinhalten Mitnahmeregelungen. Mit einem Arbeitgeberzuschuss verbleiben lediglich 14,00 Euro bzw. 44 Euro pro Monat für den Mitarbeitenden.

Für den Bezug des JobTickets müssen Unternehmen eine Vereinbarung mit einem Verkehrsunternehmen vor Ort abschließen. Hierzu können sich die Firmen direkt an Ihr lokales Verkehrsunternehmen wenden - bspw. an die RVM.

Das Verkehrsunternehmen, mit dem die jeweilige Firma die Vereinbarung getroffen hat, kommen auf ihre Kunden zu.

Die RVM hat bereits mit allen Firmen, mit denen es Vereinbarungen zu JobTicket gibt, Kontakt aufgenommen und die Umstellung organisiert.  

FAQ für Arbeitgeber

Das JobTicket ist ein günstiges Jahres-Abo für den öffentlichen Nahverkehr mit Bus und Bahn, das Ihre Mitabeitenden erwerben können. Dafür müssen Sie als Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit der RVM abschließen.

Die Zahlung des Monatsbeitrags erfolgt über den Arbeitgeber, beispielsweise über die Lohnabrechnung.

Das JobTicket steht jedem Ihrer Mitarbeitenden zur Verfügung.

Das JobTicket gibt es für Fahrten mit Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in ganz Deutschland. Mit dem JobTicket sind beliebig viele Fahrten auf allen Nahverkehrsstrecken möglich.

Sowohl der JobTicket-Vertag als auch die einzelnen JobTickets sind monatlich kündbar.

Sie legen einheitlich für alle Beschäftigten fest, welchen Zuschuss Sie jedem Beschäftigten, der ein JobTicket bestellt, monatlich zahlen wollen, mindestens jedoch 14,50 Euro (25 %). Die RVM gewährt einen zusätzlichen Rabatt in Höhe von 2,90 Euro (5 %). Ihre Beschäftigten profitieren so von einer monatlichen Ersparnis von mindestens 14,70 Euro. Ein Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 25 % ist Voraussetzung für einen JobTicket-Vertrag.

Der Rahmenvertrag zum JobTicket ist für alle Arbeitgeber offen: Unternehmen, Verwaltungen, Behörden und Institutionen.

Das JobTicket ist nur über einen Arbeitgeber erhältlich. Voraussetzung dafür ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit der RVM.

Beim Deutschlandticket JobTicket gibt es keine Mindestabnahmemenge.

Alte Verträge mit einem Abo des WestfalenTarifs können von Ihrem Mitarbeiter mit Inkrafttreten des JobTicket-Vertrags ohne Nachberechnung überführt werden.

Das JobTicket wird als digitales Ticket ausgegeben. Entweder über eine Chipkarte oder über unsere BuBim-App.

Lassen Sie sich durch uns beraten. Nutzen Sie dafür gerne unser Kontaktformular für Arbeitgeber.

Benötigen Sie sofort eine schnelle Auskunft, dann melden Sie sich bei Schlauen Nummer NRW unter 0 800 6 / 50 40 30.

FAQ für Arbeitnehmer

Das JobTicket ist ein vergünstigtes Jahres-Abo für den öffentlichen Nahverkehr mit Bus und Bahn. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber mit der RVM einen Rahmenvertrag geschlossen hat und sich finanziell am JobTicket beteiligt. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber einfach an.

Das JobTicket gilt ganztägig, immer vom ersten Tag eines Kalendermonats bis einschließlich des ersten Werktags (Montag – Freitag) des Folgemonats.

Um das rabattierte JobTicket zu bekommen, muss sich der Arbeitgeber mit einem Kostenzuschuss beteiligen. Der Kostenzuschuss für den Arbeitgeber liegt bei mindestens 25 Prozent. Nur dann wird eine weitere Rabattierung von 5 Prozent durch das Verkehrsunternehmen gewährt. Arbeitnehmer sparen also mindestens 30 Prozent auf den Ticketpreis des Deutschlandtickets. Damit verbleibt ein monatlicher Preis von 40,60 Euro.

Für das Deutschlandticket als JobTicket bestehen keine Mitnahmeregelungen. Bei den westfälischen JobTickets können werktags ab 19 Uhr und am Wochenende ganztägig eine Person über 15 Jahre und bis zu drei Kinder bis 14 Jahre mitgenommen werden.

Es wird kein deutschlandweiter 1.-Klasse-Aufpreis angeboten. Innerhalb des WestfalenTarifs ist dieses möglich

Der Umstieg von einem regulären Abo auf das JobTicket erfolgt nicht automatisch. Als Kunde müssen Sie aktiv kündigen.

Das JobTicket kann für Fahrten mit Bussen und Bahnen des Nahverkehrs genutzt werden. Es gibt die kleinräumigen JobTickets für eine Stadt/Gemeinde (Preisstufe A), einen Kreis (Preisstufe B) und als Deutschlandticket für ganz Deutschland. Mit dem JobTicket sind ganztätig beliebig viele Fahrten möglich - zur Arbeit und in der Freizeit.

Nein, das JobTicket ist ein persönliches Ticket und ist nicht übertragbar.

Nein, beim JobTicket gibt es keine Fahrradmitnahme. Für die Beförderung eines Fahrrades muss ein FahrradTicket gelöst werden.

Das JobTicket ist nur über den Arbeitgeber erhältlich. Dazu muss zwischen dem Arbeitgeber und der RVM ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an.

Eine Kündigung des JobTickets ist monatlich möglich. 

Ja, neben dem Deutschlandticket als JobTicket bleiben die JobTicket-Angebote des WestfalenTarifs bestehen. Dort gibt es bspw. das JobTicket in der Preisstufe A (gültig für eine beliebige Stadt) für 41,70 Euro im Monat (ab 01.08.2024). Mit einem Arbeitgeberzuschuss verbleiben lediglich 16,70 Euro pro Monat für den Mitarbeitenden.