Next Stop JobDas Deutschlandticket als JobTicket

JobTicket: Informationen für Arbeitnehmer

Neben dem JobTicket für Westfalen gibt es auch das Deutschlandticket als JobTicket! Das Deutschlandticket ist ein monatlich kündbares Abo für Bus und Bahn zu einem deutlich reduzierten Preis. JobTicket-Inhabern steht der gesamte öffentliche Nahverkehr in Deutschland zur Verfügung. Sie können das JobTicket für den Weg zu Arbeit nutzen und darüber hinaus auch in der Freizeit - zu beliebig vielen Fahrten im Nahverkehr.

Voraussetzung ist, dass Ihr Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit der RVM abschließt. Noch günstiger wird das JobTicket für Sie, wenn sich Ihr Arbeitgeber finanziell am Ticket beteiligt. Auch wenn Sie in einem kleineren Unternehmen arbeiten, gibt es eine Chance auf ein JobTicket. Es gibt für das Deutschlandticket als JobTicket keine Mindestabnahmemenge pro Unternehmen. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber einfach an!

Gute Gründe für ein JobTicket

  • Fahren Sie mit einem JobTicket kostengünstiger als mit einem Pkw.
  • Mit dem Arbeitgeberzuschuss sparen Sie gegenüber einem regulären Deutschlandticket.
  • Homeoffice geeignet: Das JobTicket lohnt sich auch, wenn Sie ab und zu von zu Hause arbeiten.
  • Verzichten Sie auf Staus, lästige Parkplatzsuche und hohe Spritkosten.
  • Werden Sie zu einem aktiven Klimaschützer, indem Sie umweltfreundlich mit Bus und Bahn unterwegs sind.

Preis

Das Deutschlandticket kann Ihr Arbeitgeber als Sammelbestellung zum regulären Preis für 58,00 Euro anbieten. Noch günstiger wird es, wenn der Arbeitgeber sich dazu bereit erklärt, einen gewissen finanziellen Anteil zu tragen. Als Verkehrsunternehmen gewähren wir dann wiederum einen Rabatt auf den Ausgabepreis. Durch die finanzielle Beteiligung und den Rabatt des Verkehrsunternehmens verbleibt für Sie als Mitarbeitende nur noch ein Arbeitnehmeranteil von 40,60 Euro pro Monat.

Darüber hinaus sind auch die westfälischen JobTickets weiter im Angebot. Diese kosten für eine Stadt oder Gemeinde 39,00 Euro im Monat, für einen Kreis 69,00 Euro. Auch hier sind Rabattierungen seitens des Arbeitgebers möglich. Zusätzlich bestehen bei den westfälischen JobTickets Mitnahmeregelungen am Abend und am Wochenende.  

Damit lohnt sich ein JobTicket auch für Mitarbeitende in Teilzeit und Mobilarbeit. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber gerne an!

Der nächste Schritt zum JobTicket

Wie Sie Ihr JobTicket erhalten, erfahren Sie über Ihren Arbeitgeber. Dieser leitet dann Ihre Bestellung an die RVM weiter. Bevor Beschäftigte das JobTicket nutzen können, muss der Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit der RVM abschließen. Danach kann das JobTicket bestellt werden.   

Falls noch kein JobTicket in Ihrem Unternehmen eingeführt wurde, bitten Sie Ihren Arbeitgeber, mit uns Kontakt aufzunehmen.  

FAQ - Arbeitnehmer

Das JobTicket ist ein vergünstigtes Jahres-Abo für den öffentlichen Nahverkehr mit Bus und Bahn. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber mit der RVM einen Rahmenvertrag geschlossen hat und sich finanziell am JobTicket beteiligt. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber einfach an.

Das JobTicket gilt ganztägig, immer vom ersten Tag eines Kalendermonats bis einschließlich des ersten Werktags (Montag – Freitag) des Folgemonats.

Für das Deutschlandticket als JobTicket bestehen keine Mitnahmeregelungen. Bei den westfälischen JobTickets (s.o.) können werktags ab 19 Uhr und am Wochenende ganztägig eine Person über 15 Jahre und bis zu drei Kinder bis 14 Jahre mitgenommen werden.

Es wird kein deutschlandweiter 1.-Klasse-Aufpreis angeboten. Innerhalb des WestfalenTarifs ist dieses möglich.

Der Umstieg von einem regulären Abo auf das JobTicket erfolgt nicht automatisch. Als Kunde müssen Sie aktiv kündigen.

Das JobTicket kann für Fahrten mit Bussen und Bahnen des Nahverkehrs genutzt werden. Es gibt die kleinräumigen JobTickets für eine Stadt/Gemeinde (Preisstufe A), einen Kreis (Preisstufe B) und als Deutschlandticket für ganz Deutschland. Mit dem JobTicket sind ganztätig beliebig viele Fahrten möglich - zur Arbeit und in der Freizeit.

Nein, das JobTicket ist ein persönliches Ticket und ist nicht übertragbar.

Nein, beim JobTicket gibt es keine Fahrradmitnahme. Für die Beförderung eines Fahrrades muss ein FahrradTicket gelöst werden.

Das JobTicket ist nur über den Arbeitgeber erhältlich. Dazu muss zwischen dem Arbeitgeber und der RVM ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an.

Eine Kündigung des JobTickets ist monatlich möglich. 

Ja, neben dem Deutschlandticket als JobTicket bleiben die JobTicket-Angebote des WestfalenTarifs bestehen. Dort gibt es bspw. das JobTicket in der Preisstufe A (gültig für eine beliebige Stadt) für 39,00 Euro im Monat. Mit einem Arbeitgeberzuschuss verbleiben lediglich 14,00 Euro pro Monat für den Mitarbeitenden.

Sie haben noch Fragen zum JobTicket?

Lassen Sie sich durch uns beraten. Nutzen Sie dafür gerne unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mai an jobticket@rvm-online.de.

Benötigen Sie sofort eine schnelle Auskunft, dann melden Sie sich gerne kostenlos bei der Schlauen Nummer unter 0 800 6 / 50 40 30.

Kontaktformular für Arbeitnehmer